Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.03.2010

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 13.09   

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BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 13.09 (https://dejure.org/2010,3885)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.2010 - 5 C 13.09 (https://dejure.org/2010,3885)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 5 C 13.09 (https://dejure.org/2010,3885)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BAföG §§ 1, 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 21 Abs. 1, § 24 Abs. 1 bis 3, § 36 Abs. 1 Halbs. 2 BGB § 1613; GG Art. 3 Abs. 1; SGB X § 27
    Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum; Einkommen der Eltern; Gefährdung der Ausbildung; Rückforderung von Ausbildungsförderung; Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Unterhaltsbetrag; Vorausleistungsantrag nachträglicher; ...

  • openjur.de

    Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum; Einkommen der Eltern; Gefährdung der Ausbildung; Rückforderung von Ausbildungsförderung; Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Unterhaltsbetrag; Vorausleistungsantrag nachträglicher; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BAföG §§ 1, 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 21 Abs. 1, § 24 Abs. 1 bis 3

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 1 Halbs 2 BAföG, § 24 Abs 3 BAföG, § 20 Abs 1 S 1 Nr 4 BAföG, § 21 Abs 1 BAföG, § 1613 BGB
    Vorausleistung der Ausbildungsförderung; Antrag, der nach Ende des Bewilligungszeitraumes gestellt wurde; Ausschlussfrist des § 36 Abs. 1 Halbs. 2 BAföG; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Grundsätze des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs nach Verstreichen der materiellen Ausschlussfrist i.R.d. Gewährung vorläufiger Ausbildungsförderung

  • rewis.io

    Vorausleistung der Ausbildungsförderung; Antrag, der nach Ende des Bewilligungszeitraumes gestellt wurde; Ausschlussfrist des § 36 Abs. 1 Halbs. 2 BAföG; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorausleistung der Ausbildungsförderung; Antrag, der nach Ende des Bewilligungszeitraumes gestellt wurde; Ausschlussfrist des § 36 Abs. 1 Halbs. 2 BAföG; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 36 Abs. 1 Hs. 2
    Anwendbarkeit der Grundsätze des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs nach Verstreichen der materiellen Ausschlussfrist i.R.d. Gewährung vorläufiger Ausbildungsförderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 570
  • DVBl 2010, 923
  • DÖV 2010, 701
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 2.09

    Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum, Ablauf des ~;

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 13.09
    Der Senat hat in seinem Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren BVerwG 5 C 2.09 (zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, dass ein nach dem Ende des Bewilligungszeitraums gestellter Antrag auf Vorausleistungen nach der Neufassung des § 36 Abs. 1 Halbs. 2 BAföG durch das 17. BAföGÄndG vom 24. Juli 1995 (BGBl I S. 976) in Fällen einer abschließenden Entscheidung nach § 24 Abs. 2 oder 3 BAföG keine Berücksichtigung mehr findet.

    Gegen die Statthaftigkeit eines solchen Antrags spricht ferner, dass er dem Zweck, den das Gesetz mit der Begrenzung der Antragstellung auf den Bewilligungszeitraum (§ 36 Abs. 1 Halbs. 2 BAföG) verfolgt (vgl. das Urteil vom heutigen Tage zum Verfahren BVerwG 5 C 2.09), zuwiderlaufen würde.

    Zum einen trifft es entgegen der Auffassung der Revision nicht zu, dass der Auszubildende in den Fällen der Rückzahlung vorläufig gewährter Ausbildungsförderung (nach § 24 Abs. 3 BAföG) - sofern ihm die Gewährung (nachträglicher) Vorausleistungen bzw. die Berufung auf die Vorausleistungseinrede versagt bliebe - diese Kosten stets selbst zu tragen hätte, weil er nach zivilrechtlichen Regelungen (§ 1613 BGB) keinen bzw. nicht rückwirkend Unterhalt von seinen Eltern begehren könne (vgl. dazu das Urteil vom heutigen Tage zum Verfahren BVerwG 5 C 2.09).

  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 63/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 13.09
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch hat nämlich auch und gerade zur Voraussetzung, dass der Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund Gesetzes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 SGB I), verletzt hat (vgl. etwa BSG, Urteile vom 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R - BSGE 92, 267, 279 und vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 63/06 R - SozR 4-1200 § 14 Nr. 10; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 77/08 B - juris).
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 13.09
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch hat nämlich auch und gerade zur Voraussetzung, dass der Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund Gesetzes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 SGB I), verletzt hat (vgl. etwa BSG, Urteile vom 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R - BSGE 92, 267, 279 und vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 63/06 R - SozR 4-1200 § 14 Nr. 10; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 77/08 B - juris).
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 77/08 B

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 13.09
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch hat nämlich auch und gerade zur Voraussetzung, dass der Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund Gesetzes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 SGB I), verletzt hat (vgl. etwa BSG, Urteile vom 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R - BSGE 92, 267, 279 und vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 63/06 R - SozR 4-1200 § 14 Nr. 10; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 77/08 B - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 - 4 S 221/13

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines früheren Soldaten um

    Die Antragsfrist des § 49 VersAusglG ist als materiellrechtlich wirkende Ausschlussfrist ausgebildet, die nicht verlängert werden kann und nach deren Ablauf insbesondere eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23.02.1010 - 5 C 13.09 -, Buchholz 436.36 § 36 BAföG Nr. 17; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 14. Aufl., § 32 RdNr. 16, § 31 RdNr. 9ff.; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 32 RdNr. 6, § 31 RdNr. 8ff.).

    Dies gilt ebenso für die Frage, ob ein Betroffener sich bei Versäumung einer materiellen Ausschlussfrist ausnahmsweise auf die Grundsätze des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs berufen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.02.1010, a.a.O.).

    Der Herstellungsanspruch hat indes auch und gerade zur Voraussetzung, dass der Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund Gesetzes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 SGB I), verletzt hat (vgl. BSG, Urteile vom 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R -, BSGE 92, 267, und vom 31.10.2007 - B 14/11b AS 63/06 R -, Juris; Beschluss vom 16.12.2008 - B 4 AS 77/08 B -, Juris; BVerwG, Urteil vom 23.02.1010 - 5 C 13.09 -, a.a.O.; vgl. auch das vom Kläger in Bezug genommene Urteil des SG Münster vom 17.02.2012 [- S 14 R 744/10 -, Juris], das durch Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 07.01.2013 [- L 3 R 274/12 -, Juris] aufgehoben worden ist).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 36.10

    Berufliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Sozialleistungsansprüche;

    Sie sind deshalb schon in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dort zumindest in Betracht gezogen worden, wo Pflichtverletzungen in einem sozialrechtlich geprägten Verwaltungsverfahren durch Naturrestitution auszugleichen sind und keine Spezialregelungen bestehen (vgl. - einen Herstellungsanspruch jeweils nur wegen des Fehlens einzelner Voraussetzungen verneinend - Beschluss vom 21. September 1998 - BVerwG 2 B 46.98 - Buchholz 239.1 § 15 BeamtVG Nr. 1 sowie Urteil vom 18. April 1997 a.a.O.; offen gelassen für das Recht der Ausbildungsförderung hingegen im Urteil vom 23. Februar 2010 - BVerwG 5 C 13.09 - Buchholz 436.36 § 36 BAföG Nr. 17).
  • BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 2.09

    Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum, Ablauf des ~;

    1.3 Der Kläger ist auch nicht so zu stellen, als habe er innerhalb des Bewilligungszeitraumes einen (vorsorglichen) Vorausleistungsantrag gestellt (s. dazu Urteil vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 5 C 13.09).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2023 - 12 S 1933/21

    Ausbildungsförderung; Anerkennung von Härtefreibeträgen; außergewöhnliche

    Angesichts dessen kommt es auch nicht darauf an, ob der im Wege der richterrechtlichen Rechtsfortbildung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch im Recht der Ausbildungsförderung überhaupt anwendbar ist (offen gelassen BVerwG, Urteil vom 23.02.2010 - 5 C 13.09 -, juris Rn. 16, Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.02.2021 - 4 LA 144/20 -, juris Rn. 10; verneinend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.1994 - 7 S 758/93 -, juris Rn. 35).
  • OVG Sachsen, 13.09.2012 - 1 A 383/10

    Anwendbarkeit des § 44 Abs. 1 SGB X auf das Rücknahmebegehren hinsichtlich eines

    29 Der Kläger konnte damit den Härtefallantrag hier noch unverzüglich, nachdem er Kenntnis vom bestandskräftigen Einkommenssteuerbescheid seiner Eltern für das Jahr 1996 erlangt hatte, stellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Februar 2010 a. a. O.; Urt. v. 21. November 1991, FamRZ 1992, 991 und Urt. v. 15. November 1990 a. a. O.; NdsOVG, Beschl. v. 3. Juli 2012 - 4 PA 157/12 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschl. v. 9. Dezember 2011 - 12 A 1055/11 -, juris Rn. 6 ff.).

    Damit kann die Härtefallregelung den Fällen Rechnung tragen, in denen das Verlustausgleichsverbot zu einem ausbildungsförderrechtlichen Unterhaltsbetrag führen würde, der wegen atypischer Umstände unterhaltsrechtlich nicht hätte durchgesetzt werden können (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 23. Februar 2010, - 5 C 13.09 - BVerwGE 136, 109 und - 5 C 2.09 -, BVerwGE 136, 109).

  • OVG Hamburg, 24.09.2015 - 4 Bf 112/12

    Ausbildungsförderung; "Wohnen bei den Eltern" iSv § 13 Abs. 2 Nr. 1 BaföG bei

    Der in der Rechtsprechung auch des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.6.2011, 3 C 36.10, BVerwGE 140, 103, juris Rn. 15 ff.; bislang offen gelassen für das Ausbildungsförderungsrecht: BVerwG, Urt. v. 23.2.2010, 5 C 13.09, NVwZ-RR 2010, 570, juris Rn. 16; bejahend auch insoweit: OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2013, 4 Bf 189/12.Z, BA S. 11 f., m.w.N.) Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Leistungsträger die ihm aufgrund eines Gesetzes oder des konkreten Sozialrechtsverhältnisses gegenüber dem Berechtigten obliegenden Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 14, 15 SGB I), ordnungsgemäß wahrgenommen hätte.
  • OVG Bremen, 07.05.2019 - 1 LC 51/17

    Bescheid vom 31.07.2014, Widerspruch vom 11.12.2014 - Aktualisierung; Antrag auf

    Gestützt auf die mit dem 17. BAföGÄndG in § 36 Abs. 1 BAföG eingefügte materielle Ausschlussfrist hat das Bundesverwaltungsgericht seine frühere Rechtsprechung (Rn. 17) mit zwei Entscheidungen vom 23.02.2010 (5 C 2.09 und 5 C 13.09 - jeweils juris) ausdrücklich aufgegeben und die nach Ende des Bewilligungszeitraums geltend gemachte Einrede der Vorausleistung für nicht mehr berücksichtigungsfähig erklärt, nachdem es bereits im Jahr 2004 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hatte, dass nach dem Ende des Bewilligungszeitraums gestellte Aktualisierungsanträge i.S.v. § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG ebenfalls nicht mehr berücksichtigt werden können (Urt. v. 08.07.2004 - 5 C 31/03 - BVerwGE 121, 245 = juris).

    Dies widerspricht jedoch dem Zweck, den das Gesetz mit der Begrenzung der Antragstellung auf den Bewilligungszeitraum (§ 36 Abs. 1 Hs. 2 BAföG) verfolgt, nämlich die gegenwärtige Sicherung der Ausbildung (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.02.2010 - 5 C 13/09 - juris Rn. 19; im Ergebnis hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage allerdings offen gelassen).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 9 S 2011/20

    Anspruch auf Verzinsung eines gerichtlich zugesprochenen Ledigenzuschlags zu den

    Sie sind deshalb schon in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dort zumindest in Betracht gezogen worden, wo Pflichtverletzungen in einem sozialrechtlich geprägten Verwaltungsverfahren durch Naturrestitution auszugleichen sind und keine Spezialregelungen bestehen (vgl. - einen Herstellungsanspruch jeweils nur wegen des Fehlens einzelner Voraussetzungen verneinend - Beschluss vom 21.09.1998 - 2 B 46.98 -, Buchholz 239.1 § 15 BeamtVG Nr. 1 sowie Urteil vom 18.04.1997, a. a. O.; offen gelassen für das Recht der Ausbildungsförderung im Urteil vom 23.02.2010 - 5 C 13.09 -, Buchholz 436.36 § 36 BAföG Nr. 17).
  • VG Gera, 28.04.2017 - 6 K 530/16
    Ob und in welchem Umfang dieses Rechtsinstitut im Recht der Ausbildungsförderung anwendbar ist, ist gegenwärtig offen (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2010 - 5 C 13/09 - NVwZ-RR 2010, 570-572, juris, Rn. 16).

    Die Vorschrift ist zunächst für die Fälle gedacht, in denen die Eltern ihrer Unterhaltspflicht gegenüber dem Auszubildenden nicht oder nicht vollständig nachkommen (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2010 - 5 C 13/09 - a.a.O. Rn. 20).

  • OVG Niedersachsen, 29.05.2013 - 5 LA 46/13

    Pflicht des Dienstherrn zur Unterrichtung eines Beamten über Rechtsänderungen im

    Hinzu kommt, dass der sozialrechtliche Herstellungsanspruch zur Voraussetzung hat, dass der Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund eines Gesetzes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 SGB I), verletzt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.2.2010 - BVerwG 5 C 13.09 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • VG Freiburg, 25.01.2011 - 5 K 1000/10

    Abänderung des Zurruhesetzungsgrundes; Schwerbehinderung

  • VG Düsseldorf, 15.02.2017 - 13 K 7598/15

    Künstliche Befruchtung; unentgeltliche truppenärztliche Versorgung

  • VG München, 17.02.2022 - M 15 K 20.182

    Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung bei fehlendem Leistungsnachweis

  • BVerwG, 08.07.2009 - 5 PKH 24.08

    Vorausleistungseinrede gegen die Rückforderung von Ausbildungsförderung nach

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2021 - 4 LA 144/20

    Ausbildungsförderung; Förderungshöchstdauer; Gremientätigkeit

  • VG Würzburg, 31.05.2011 - W 3 K 11.282

    Angeblich unterbliebener Hinweis durch das Sozialamt bzw. die ARGE auf Ansprüche

  • VG München, 18.11.2021 - M 15 K 20.1809

    Kein Hinausschieben der Vorlage der Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG wegen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.2010 - 3 C 34.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3309
BVerwG, 18.03.2010 - 3 C 34.09 (https://dejure.org/2010,3309)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.2010 - 3 C 34.09 (https://dejure.org/2010,3309)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 2010 - 3 C 34.09 (https://dejure.org/2010,3309)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BerRehaG § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 25 Abs. 2 Satz 1; Verordnung ü... ber die wissenschaftliche Aspirantur an den Universitäten und Hochschulen der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. November 1951 (GBl DDR S. 1091)
    Aspirantur; planmäßige Aspirantur; Doktoraspirantur; vorzeitige Entlassung; Promotion; Beruf; berufsbezogene Ausbildung; ausgeübter Beruf; nachweislich angestrebter Beruf; Aufstiegsschaden; politische Verfolgung; Glaubhaftmachung; berufliche Diskriminierung; Nachweis

  • openjur.de

    Aspirantur; planmäßige Aspirantur; Doktoraspirantur; vorzeitige Entlassung; Promotion; Beruf; berufsbezogene Ausbildung; ausgeübter Beruf; nachweislich angestrebter Beruf; Aufstiegsschaden; politische Verfolgung; Glaubhaftmachung; berufliche Diskriminierung; Nachweis.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BerRehaG § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 25 Abs. 2 Satz 1
    Aspirantur; Aufstiegsschaden; Aufstiegsschaden; Beendigung; Beruf; Beruf; DDR; Diskriminierung; Doktoraspirantur; Doktoraspirantur; Eingriff; Entlassung; Forscher; Glaubhaftmachung; Hochschule; Nachweis; Planmäßigkeit; Promotion; Qualifizierungsmaßnahme; Universität; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 4 BerRehaG
    Berufliche Rehabilitierung; vorzeitige Beendigung einer planmäßigen Doktoraspirantur; Eingriff in Rechtsposition im Sinne von § 1 Abs. 1 BerRehaG; Aufstiegsschaden

  • Wolters Kluwer

    Eingriff in den Beruf eines Aspiranten und die berufsbezogene Ausbildung zum Forscher durch eine erzwungene vorzeitige Beendigung einer planmäßigen Doktoraspirantur an einer Universität oder Hochschule der DDR

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Doktoraspirantur als berufsbezogene Ausbildung und Beruf; Aufstiegsschaden; politische Verfolgung; Beweiserleichterung; berufliche Diskriminierung; Nachweis

  • rewis.io

    Berufliche Rehabilitierung; vorzeitige Beendigung einer planmäßigen Doktoraspirantur; Eingriff in Rechtsposition im Sinne von § 1 Abs. 1 BerRehaG; Aufstiegsschaden

  • ra.de
  • rewis.io

    Berufliche Rehabilitierung; vorzeitige Beendigung einer planmäßigen Doktoraspirantur; Eingriff in Rechtsposition im Sinne von § 1 Abs. 1 BerRehaG; Aufstiegsschaden

  • rechtsportal.de

    Eingriff in den Beruf eines Aspiranten und die berufsbezogene Ausbildung zum Forscher durch eine erzwungene vorzeitige Beendigung einer planmäßigen Doktoraspirantur an einer Universität oder Hochschule der DDR

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 570 (Ls.)
  • DVBl 2010, 989
  • DÖV 2010, 743
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 25.97

    Rehabilitierungsbescheinigung; Qualifikationsgruppe; Industriekaufmann;

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2010 - 3 C 34.09
    Sie bleiben, wie auch andere berufliche Chancen, als hypothetische (Aufstiegs-)Möglichkeiten im Vorfeld der Schutzwirkung des § 1 Abs. 1 BerRehaG (Urteil vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 25.97 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 11 S. 22 = ZOV 1998, 278).
  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 15.05

    Berufliches Rehabilitierungsverfahren; sozialversicherungspflichtige

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2010 - 3 C 34.09
    Diese Unterscheidungen sind nicht nur für die Prüfung der Verfolgungszusammenhänge und -zeiten von Bedeutung, sondern auch etwa für die im rentenrechtlichen Nachteilsausgleichsverfahren vorzunehmende Eingruppierung in eine Qualifikationsgruppe (Anlage 13 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch - SGB VI; dazu Urteil des Senats vom 27. April 2006 - BVerwG 3 C 15.05 - Buchholz 428.8 § 22 BerRehaG Nr. 1 = ZOV 2006, 287).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 3 C 39.97

    Bereinigung von SED-Unrecht

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2010 - 3 C 34.09
    Aufstiegsschäden entstehen durch den Eingriff in Qualifizierungsmaßnahmen innerhalb eines ausgeübten Berufs (Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 3 C 39.97 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 13 = ZOV 1999, 55).
  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 12.14

    Berufliche Rehabilitierung; Verweigerung einer vorgesehenen Beschäftigung nach

    Schließlich sei der Einsatzbeschluss auch nicht mit einer Aspirantur vergleichbar, die das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18. März 2010 - 3 C 34.09 - als berufliche Position anerkannt habe; denn anders als bei einer Aspirantur sei die Klägerin nicht bereits für die Universität tätig gewesen.

    Durch diese Verfestigung unterscheidet sich vor Aufnahme der eigentlichen Berufstätigkeit der begonnene Beruf von bloß hypothetischen Berufschancen, deren Verhinderung einen nicht rehabilitierungsfähigen Aufstiegsschaden ausmachen (dazu BVerwG, Urteil vom 18. März 2010 - 3 C 34.09 - Buchholz 428.8 § 1 BerRehaG Nr. 4 Rn. 18).

  • BVerwG, 26.01.2015 - 3 B 3.14

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel; gerichtliche

    Die begehrte Sachaufklärung ist allerdings, wovon das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen ist, nicht schon deshalb unerheblich, weil der Kläger im maßgeblichen Zeitpunkt keine rehabilitierungsfähige Position im Sinne des § 1 Abs. 1 BerRehaG innegehabt hätte (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 25. August 2010 - 3 B 11.10 - ZOV 2010, 234 ; zur Aspirantur Urteil vom 18. März 2010 - 3 C 34.09 - Buchholz 428.8 § 1 BerRehaG Nr. 4 Rn. 18), wie es ihm 1999 vom Beklagten entgegengehalten wird.
  • BVerwG, 27.08.2012 - 3 PKH 5.12

    Berufliche Rehabilitierung; erzwungene Ausbildungsbeendigung; Beginn und Ende der

    aa) Was den Beginn der Verfolgungszeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BerRehaG angeht, hat das Verwaltungsgericht offensichtlich die Rechtsprechung des Senats zugrunde gelegt, wonach unter anderem die erzwungene vorzeitige Beendigung einer berufsbezogenen Ausbildung, wie sie beim Kläger festgestellt ist, als Verfolgung anzusehen ist (Beschluss vom 4. Februar 2010 a.a.O. und Urteil vom 18. März 2010 - BVerwG 3 C 34.09 - Buchholz 428.8 § 1 BerRehaG Nr. 4 Rn. 14 = ZOV 2011, 35) und daher den Beginn der Verfolgungszeit markiert.
  • BVerwG, 25.08.2010 - 3 B 11.10

    Rehabilitation wegen beruflicher Benachteiligung; Aufstiegsschaden

    Der Gesetzgeber hat sich dagegen entschieden, bloß hypothetische berufliche Chancen - wie sie mit Bewerbungen um Stellen verbunden sind - in die Schutzwirkung der genannten Norm einzubeziehen (vgl. Urteil vom 18. März 2010 - BVerwG 3 C 34.09 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 22.04.2013 - 3 PKH 15.12

    Rechtfertigung der Zulassung einer Revision mit der fehlenden Bestimmung des

    Es ist eine Frage des Einzelfalls, ob der Kläger bereits während seiner Haft eine hinreichend verfestigte berufsbezogene Position im Sinne des § 1 Abs. 1 BerRehaG innehatte, wie es für eine berufliche Rehabilitierung erforderlich ist (vgl. Beschluss vom 25. August 2010 - BVerwG 3 B 11.10 - ZOV 2010, 234 Rn. 4, zur Aspirantur Urteil vom 18. März 2010 - BVerwG 3 C 34.09 - Buchholz 428.8 § 1 BerRehaG Nr. 4 Rn. 18 = ZOV 2011, 35).
  • VG Meiningen, 16.01.2014 - 8 K 83/12

    Hypothetische berufliche Chancen als Grundlage für berufliche

    Rehabilitiert werden nach dem Willen des Gesetzgebers nach § 1 Abs. 1 BerRehaG deshalb nur Eingriffe in eine innegehabte berufliche oder berufsbezogene Position, nicht aber hypothetische berufliche Chancen (vgl. BVerwG, U. v. 18.03.2010 - 3 C 34/09 - LKV 2010, 513, juris).
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